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AutorenbildStadtPolitik.org

Kindergrundsicherung statt Kindergeld

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Um das zu ändern, wollte die Koalition ab 2025 die Kindergrundsicherung einführen. Doch das Prestigeprojekt von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) stockt an der konkreten Ausgestaltung – mal wieder.  

Worum geht es bei der Kindergrundsicherung?  

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibeträge usw.: Damit Kinder die ihnen zustehenden Leistungen erhalten können, müssen sich Eltern oder Vormünder durch einen Dschungel an Formularen und unterschiedlichen Stellen kämpfen. Gerade arme Familien beantragen deshalb viele der möglichen Gelder erst gar nicht, meinen Sozialexperten. Die Kindergrundsicherung soll das ändern und alle möglichen Leistungen bündeln: eine einzige Anlaufstelle statt vieler unterschiedlicher.  


Worin besteht der aktuelle Konflikt?

Der Entwurf von Familienministerin Paus sieht vor, dass die Zentralisierung der Leistungen über eine eigene Behörde (den Familienservice) mit 5.000 neuen Stellen laufen soll. Gerade das aber passt der FDP gar nicht. Ihre Vertreter fürchten einerseits dauerhafte Mehrausgaben durch die neu geschaffenen Stellen. Andererseits werfen sie Paus vor, dadurch würde mehr Bürokratie geschaffen


Befürworter halten zwar dagegen, den Behördendschungel durch die klare Zuständigkeit ja erst abzuschaffen. Dennoch scheint klar: In dieser Form ist der Entwurf nicht mehrheitsfähig. Die Koalitionspartner bezweifeln die Umsetzbarkeit und die Liberalen wollen nicht mit einem Gesetz in das kommende Wahlkampfjahr starten, das mit steigenden Staatsausgaben und Behördenausbau verbunden wird.



Schneider: „Es braucht ein Machtwort des Kanzlers“

Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Schneider, hat ein Machtwort von Bundeskanzler Scholz zur Kindergrundsicherung verlangt. Schneider sagte im Deutschlandfunk, die Kindergrundsicherung komme bisher nicht zustande, weil sie Geld koste.

Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes warf Finanzminister Lindner vor, die Regelsätze einfach nicht erhöhen zu wollen. Lindner halte weiter an seiner Schuldenbremse fest. Man hätte schon jetzt alle Möglichkeiten, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, so Schneider, erklärt Schneider im gestrigen Interview mit Deutschlandfunk.


Worum es eigentlich geht: Geld gegen Armut

Die Konfliktlinien verlaufen aber tiefer. Im Kern geht es um die Frage, ob Deutschland mehr Geld ausgeben muss, um Armut zu bekämpfen. 2,9 Millionen Kinder sind hierzulande armutsgefährdet. Daran hat sich seit einem Jahrzehnt nichts geändert, wie dieser UNICEF-Bericht zeigt. Im OECD-Vergleich schneidet Deutschland relativ schlecht ab und liegt im unteren Mittelfeld. 


Wer effektiv Armut bekämpfen will, muss Geld in die Hand nehmen. Das kritisierte heute Morgen auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, im Deutschlandradio-Interview. Er fordert, die Regelsätze für Kinder im Bürgergeld drastisch zu erhöhen, denn „mit 350 Euro bekommt man kein Kind über den Monat.“ Kostenpunkt: vier bis fünf Milliarden Euro. 


Doch an den Finanzen waren die Verhandlungen bereits letzten Sommer fast gescheitert. Paus wollte 12 Milliarden mehr, Finanzminister Lindner sperrte sich. Letztlich einigte sich die Koalition auf Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro ab 2025. Doch die konkrete Umsetzung bleibt weiter fraglich. 


Fragen und Antworten zur Kindergrundsicherung
Hintergrundinformation des BMFSFJ

Warum braucht es die Kindergrundsicherung? Wer kann die Leistung bekommen? Was verbessert sich für Kinder und ihre Familien konkret? Informationen dazu bieten die Fragen und Antworten.

Warum braucht es die Kindergrundsicherung? Wer kann die Leistung bekommen? Was verbessert sich für Kinder und ihre Familien konkret? Informationen dazu bieten die Fragen und Antworten.

I. Grundsätze der Kindergrundsicherung

Was ist das Ziel der Kindergrundsicherung?

Die Ziele der Kindergrundsicherung sind:

  • Ein engmaschiges Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien zu knüpfen.            

  • Kinder vor Armut zu schützen, ihnen ein sorgenfreies Aufwachsen zu ermöglichen und bessere Chancen für den Start ins Leben zu schaffen.

  • Verdeckte Armut in Deutschland zu bekämpfen, indem sie mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf als bisher erreicht.

Es geht darum eine kinderfreundliche Zukunft zu schaffen, in der es kein soziales Risiko darstellt Kinder zu haben und es kein Stigma ist, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihnen einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Mit der Kindergrundsicherung investieren wir in die Zukunft unseres Landes und in das Beste, was wir haben: in unsere Kinder.


Was verbessert sich durch die Kindergrundsicherung?
  • Eine zentrale Leistung für alle Kinder: Aus bislang fünf verschiedenen Einzelleistungen machen wir eine starke Leistung für alle Kinder und bekämpfen gezielt Kinderarmut in Deutschland. Dafür führen wir das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Kinder-Regelsatz nach SGB II und SGB XII sowie Teile des Bildung- und Teilhabepaketes zusammen und bündeln sie in der Kindergrundsicherung. 

  • Bedarfsgerechte Hilfe: Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen und einem Kinderzusatzbetrag. Der Kinderzusatzbetrag richtet sich an armutsgefährdete Kinder und ist nach dem Einkommen von Eltern und Kindern und dem Alter der Kinder gestaffelt. Wer weniger hat, wird zielgenau mehr bekommen. Unter anderem holen wir so fast zwei Millionen Kinder aus dem Bürgergeld in die Mitte der Gesellschaft

  • Geringeres Armutsrisiko: Die Kindergrundsicherung soll zuverlässig das Existenzminimum von Kindern abdecken. Sie wirkt gegen die seit Jahrzehnten verfestigte Kinderarmut und bekämpft insbesondere die verdeckte Armut in Deutschland. 

  • Automatische Anpassung:Der Kindergarantiebetrag bleibt in Zukunft für alle Kinder gleich und wird automatisch für alle Kinder entsprechend der Preisentwicklung angehoben.

  • Unterstützung, die ankommt: Die Kindergrundsicherung soll alle Kinder und Jugendlichen tatsächlich erreichen. Um den Zugang zur Kindergrundsicherung so einfach und niedrigschwellig wie möglich zu machen, nutzen wir auch die Möglichkeiten der Digitalisierung. Mit dem "Kindergrundsicherungs-Check" ermittelt der für die Kindergrundsicherung zuständige Familienservice datenschutzkonform, ob eine Familie möglicherweise Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat - und informiert gezielt und proaktiv die Eltern. Aus einer Holschuld der Bürgerinnen und Bürger machen wir so eine Bringschuld des Staates. Über ein digitales Portal können die Eltern dann einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen. Für die Bearbeitung des Antrags kann der Familienservice Daten, die anderen Behörden vorliegen, abrufen.

  • Gerechte Ausgestaltung: Mit der Kindergrundsicherung wollen wir die Lücke zwischen Kindergeld und dem höheren steuerlichem Freibetrag nach und nach schließen. Den Grundstein dafür haben wir mit der Erhöhung des Kindergelds seit Januar 2023 auf 250 Euro für alle Kinder bereits gelegt.

  • Erwerbstätigkeit der Familie: Wer mehr eigenes Einkommen hat, braucht weniger staatliche Unterstützung. Die Kindergrundsicherung wird deshalb mit zunehmenden Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit langsam gemindert. So baut die Kindergrundsicherung eine Brücke aus dem Bezug von staatlicher Unterstützung und fördert die Aufnahme von Erwerbstätigkeit.


Wieviele Kinder werden von der Grundsicherung profitieren?

Insgesamt 5,6 Millionen Kinder werden den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung in Anspruch nehmen können. Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder in Deutschland wird oft mit ca. 2,9 Millionen angegeben. Dabei handelt es sich jedoch nur um minderjährige Kinder. Der Kinderzusatzbetrag richtet sich aber auch an kindergeldberechtigte Kinder zwischen 18 und 24 Jahren, die bei ihren Eltern leben. Zu den 2,9 Millionen armutsgefährdeten Kindern kommen daher noch etwa 0,8 Millionen kindergeldberechtigte junge Erwachsene hinzu. 1,9 Millionen Kinder befinden sich im Bürgergeldbezug.

Dazu kommen Kinder aus Familien mit sehr geringen Einkommen. Diese Familien benötigen ebenfalls finanzielle Unterstützung durch den Kinderzusatzbetrag, auch wenn sie ihr eigenes und Teile des Existenzminimums ihres Kindes bereits aus eigener Kraft sichern können. Sie haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld, sind jedoch aufgrund der aktuellen hohen Preissteigerungen oder wenn plötzlich hohe Kosten für Schulmaterialien oder Klassenfahrten anfallen, in einer finanziellen Notlage.

Deshalb verringert sich der Kinderzusatzbetrag mit steigendem Einkommen behutsam. Gleichzeitig fördert die behutsame Abschmelzung die Erwerbsarbeit, denn bei 100 Euro höherem Erwerbseinkommen verringert sich der Kinderzusatzbetrag nur um 45 Euro. Von 100 Euro Mehrverdienst bleiben der Familie also 55 Euro übrig. Nur dadurch lohnt es sich, mehr zu arbeiten. Würde der Kinderzusatzbetrag an einer bestimmten Einkommenshöhe - zum Beispiel der Armutsrisikogrenze - abrupt wegfallen, hätte die Familie keinen Anreiz, mehr zu arbeiten. Diese so genannten Abbruchkanten müssen wegen ihrer stark negativen Arbeitsanreize vermieden werden. Deshalb fällt der Kinderzusatzbetrag an der Armutsrisikogrenze nicht weg, sondern läuft gleichmäßig aus und erreicht somit auch Kinder kurz oberhalb der Armutsrisikogrenze.


Wie funktioniert die Kindergrundsicherung genau?

Zukünftig ist die Kindergrundsicherung die eine zentrale Leistung für alle Kinder. Bestehende Leistungen für Kinder, wie das Kindergeld, der Regelbedarf für Kinder gemäß SGB II und SGB XII, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden zur Kindergrundsicherung zusammengefasst.

Für alle Kinder gibt es zukünftig den Kindergarantiebetrag. Er löst das jetzige Kindergeld ab.

Zusätzlich gibt es für Familien mit wenig oder keinem Einkommen den Kinderzusatzbetrag. Er ist einkommensabhängig, das heißt, wer weniger hat, wird stärker unterstützt.

Beide Teile - Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag - bilden zusammen die Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum des Kindes abdeckt.

Die Kindergrundsicherung wird vom neuen Familienservice, der vormaligen Familienkasse, ausgezahlt. Sie ist der Ansprechpartner für alle Familien.

Alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Das Schulstarterpaket wird automatisch ausgezahlt. Um Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, wird der Zugang zum Teilhabebetrag von 15 Euro zum Beispiel für Musikschule oder Sportverein vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet, indem Nachweise für die Leistungen auch nachträglich vorgelegt werden können. Zusätzlich wird in den kommenden Jahren ein eigenes digitales Kinderchancenportal aufgebaut.


II. Berechnung und Höhe der Kindergrundsicherung

Was wird an der Bestimmung des Existenzminimums konkret geändert?Wie leiten sich die Zahlen her?

Zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern durch Leistungen der Grundsicherung werden in regelmäßigen Abständen Regelbedarfe von Kindern, differenziert nach Altersgruppen, festgelegt. Grundlegend ist die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Regelbedarfe der Kinder ergeben sich aus den Haushaltsausgaben von Paarfamilien mit einem Kind. Teile der Haushaltsausgaben dieser Haushalte werden dem Kind mittels Verteilungsschlüsseln zugerechnet.


Neudefinition des Existenzminimums

Die Verteilungsschlüssel der Abteilungen 4 ("Wohnungsinstandhaltung") und 5 ("Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung") sollen verändert werden. Denn aktuell werden in einigen Gütergruppen die Ausgaben nach dem Wohnflächenschlüssel verteilt. Das heißt, einem Kind wird der Anteil zugesprochen, den die Größe des Kinderzimmers an der gesamten Wohnung entspricht: Der Wohnflächenschlüssel wird auf Ausgaben für Strom und Instandhaltung der Wohnung sowie auf Möbel und Textilien angewandt. Kinder nutzen aber auch beispielsweise Möbel außerhalb ihres Zimmers.

An dieser Stelle setzt die Neudefinition des Existenzminimums an. Der Wohnflächenschlüssel wird durch eine Pro-Kopf-Verteilung ersetzt. Dadurch ergeben sich höhere Regelbedarfe für die Kinder. Die genaue Höhe wird in einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ermittelt.

Der bisher befristete Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro wird mit der Regelbedarfserhöhung verrechnet werden. Die Änderung an der Leistungshöhe ergibt sich daher aus der Regelbedarfserhöhung abzüglich des Sofortzuschlags.


Bekommen einkommensschwache Familien mit der Kindergrundsicherung auch mehr Geld -oder ist es nur eine Vereinfachung der Antragsstellung, weil die Leistungen jetzt zusammengelegt werden?

Die Kindergrundsicherung will beides - Antragsvereinfachung und mehr Leistung. Mit der Neuberechnung des Existenzminimums des Kindes legen wir den Grundstein für Verbesserungen in der Leistungshöhe, der bisherige Sofortzuschlag geht in der Neuberechnung auf. Weil Kinder, die vorher entweder Bürgergeld oder Kinderzuschlag bezogen haben, in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden, gibt es Leistungsverbesserungen für einige Altersgruppen; bei anderen bleibt es aufgrund der neuen Systematik gleich. Der Leistungsbezug wird immer auf dem jeweils höheren Niveau vereinheitlicht und das soziokulturelle Existenzminimum in geringen Teilen angepasst. Das ist gerecht und auch verfassungsmäßig geboten.  

Die Vereinheitlichung des Leistungsniveaus der zusammengelegten Leistungen führt für einige Kinder aus Familien mit kleinen oder ohne Einkommen zu Verbesserungen:


  • Dadurch erhöhen sich die Regelbedarfe eines fünfjährigen Kindes, das bislang Bürgergeld bezieht, voraussichtlich um mindestens 28 Euro im Monat.

  • Ein 14-jähriger Jugendlicher, der bislang den Kinderzuschlag bekommt, wird voraussichtlich 60 Euro mehr im Monat bekommen als bisher.


Außerdem soll die Kindergrundsicherung möglichst alle Familien und Kinder mit Bedarf und Anspruch auf Unterstützung erreichen. Bislang nehmen viele Berechtigte ihre Ansprüche nicht wahr.


Wie hoch fällt die Kindergrundsicherung aus?

Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 lässt sich heute noch nicht exakt vorhersagen. Sie hängt unter anderem von der Preis- und Einkommensentwicklung ab und von der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zur Neudefinition des Existenzminimums von Kindern. Schreibt man die heutigen Werte beispielsweise mit 15 Prozent fort, können die Kinder je nach Altersstufe ab 2025 wahrscheinlich bis zu 530 Euro (0 bis 5 Jahre), 555 Euro (6 bis 13 Jahre) beziehungsweise 636 Euro (14 bis 17 Jahre) erhalten.


Erläuterung zur Berechnung dieser erwarteten Beträge für 2025:

Die Regelbedarfe werden je nach Altersstufe um mindestens 28 Euro, 20 Euro beziehungsweise 20 Euro erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag wird mit 15 Prozent fortgeschrieben. Dies umfasst die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigte Regelbedarfserhöhung von 12 Prozent für 2024, sowie eine erwartete Regelbedarfserhöhung 2024 auf 2025 von drei Prozent (konservativ geschätzt). Hinzu kommt die Wohnkostenpauschale. Auch sie wird sich bis 2025 erhöhen; steigt die Pauschale ausgehend vom Basisjahr 2023 um zehn Prozent, beträgt sie im Jahr 2025 132 Euro. Die Annahme dieser zehnprozentigen Steigerung ist plausibel, weil die Miet- und Heizkosten derzeit stärker als üblich steigen, aber in der Regel weniger als die Regelbedarfe. Die Summe aus erhöhten und fortgeschriebenen Regelbedarfen und der fortgeschriebenen Wohnkostenpauschale ergibt die genannten Beträge von 530 bis 636 Euro, je nach Altersstufe.


Quellen correctiv BMFSFJ

mdr

DLF

Bilder dpa-Zentralbild/dpa)

BMFSFJ


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