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AutorenbildStadtPolitik/Bund

KulturPass kann in zweite Runde gehen: ab dem 1. März 2024

Statement der Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis90/Die Grünen)

Der KulturPass für 18-Jährige

Den KulturPass für 18-Jährige hat die Staatsministerin 2023 erfolgreich in Deutschland eingeführt. Mehr als 250.000 Jugendliche haben sich seit dem Start in der entsprechenden App registriert und mit dem KulturPass bereits über 480.000 Bücher erstanden. Denn diese können zwar über die App reserviert, müssen aber dann in einem Buchladen um die Ecke abgeholt werden. Sie sind in über 200.000 Kinovorstellungen gegangen und haben über 80.000 Konzerte, Festivals sowie Theater- oder auch Opernaufführungen besucht.


Mit dem KulturPass hat Claudia Roth neue Wege in der staatlichen Kulturförderung beschritten und bringt damit nicht nur die Teilhabe junger Menschen am kulturellen Leben voran, sondern stärkt auch den Kulturbereich, der noch immer unter den Folgen der Pandemie leidet.


Ob Oper oder Kino, Buch oder Popkonzert, Museum oder Plattenladen – die Jugendlichen haben freie Wahl. Das entspricht auch dem weiten Kulturbegriff als wichtiger Grundlage der kulturpolitischen Arbeit der Staatsministerin. Sie unterscheidet nicht zwischen einer vermeintlichen Hoch- und Subkultur. Entsprechend wurden in den letzten beiden Jahren viele Förderinstrumente neu ausgerichtet – wie beispielsweise der Festivalförderfonds oder der Bundeskulturfonds. Andere Förderbereiche – etwa die Förderung von Comics oder Graphic Novels durch den Deutschen Literaturfonds oder die Stärkung von Popmusik mit dem neuen Musikpreis POLYTON – sind neu entstanden.



Der KulturPass soll fortgesetzt werden. „Ab dem 1. März 2024 können junge Menschen, die 2006 geboren wurden, sich auf die gewohnte Weise in der App identifizieren, ihr KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen", erklärte Kulturstaatsministerin Roth vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 vom 18. Januar 2024.


Alle Jugendlichen, die 2024 18 Jahre alt werden (Jahrgang 2006) und in Deutschland leben, können ab 1. März 2024 das persönliche Budget durch das Online-Ausweis-Verfahren mit dem elektronischen Personalausweis, einer eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) freischalten. Ab dem 18. Geburtstag wird das Budget in der KulturPass-App zur Verfügung gestellt. Die Registrierung und Identifizierung ist bereits vor dem 18. Geburtstag möglich.


 Wer im Jahr 2023 den 18. Geburtstag hatte (Jahrgang 2005), konnte das Kultur-Budget bis zum 31.12.2023 freischalten.


Um Dich digital in der KulturPass-App zu registrieren, benötigst Du eins der drei folgenden Dokumente:

  • Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige)

  • eID Karte (für EU Bürger*innen)

  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland)

Eine Identifizierung mit Reisepass ist nicht möglich. Die einzelnen Schritte zur Registrierung und Identifizierung erfolgen direkt in der KulturPass-App. Weitere Informationen findest Du hier: HelpCenter.


Das Budget steht den Jahrgängen 2005 und 2006 ab dem 18. Geburtstag zur Verfügung. Es kann noch bis zum 31.12.2024 eingelöst werden. Voraussetzung dafür ist, dass Du Dein Budget freigeschaltet hast. 

Für den Jahrgang 2006 ist die Freischaltung ab dem 1. März 2024 möglich. 

Für den Jahrgangs 2005 war die Freischaltung bis zum 31.12.2023 möglich.  


Du kannst Dich auf der Plattform per Online-Ausweis-Verfahren identifizieren. Einmal registriert und identifiziert, kannst Du das Budget über die KulturPass-Website oder App einlösen. Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommst Du vor Ort bei den Kulturanbietenden.

Weitere Informationen findest Du im HelpCenter.


Registrierung für Kulturschaffende

Kulturschaffende/Anbietende können sich über diesen Link registrieren und erfahren, wie die Abrechnung funktioniert.

 



Hierzu äussert sich die Kultur und Medienbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth, wie folgt


„Der KulturPass kann in die zweite Runde gehen. Das ist eine wichtige und sehr erfreuliche Nachricht für die Kultur wie auch für die jungen Menschen in unserem Land. Ich möchte dem Haushaltsausschuss ausdrücklich dafür danken, dass er den KulturPass weiter unterstützt und zusätzliche Mittel für den Jahrgang 2006 zur Verfügung stellt. Mein besonderer Dank geht auch an Bundesfinanzminister Lindner, mit dem wir uns darauf verständigt haben, dass auch der Jahrgang 2005 dieses Jahr seinen KulturPass noch benutzen kann. Damit können die aktuell bestehenden Budgets des Jahrgangs 2005 in diesem Jahr fortgeführt werden und über 285.000 junge Menschen, die im vergangenen Jahr 18 Jahre geworden sind, können auch in diesem Jahr ihr Budget weiter nutzen und aktiv an unserem reichen und vielfältigen kulturellen Leben teilnehmen. Die Fortführung des KulturPasses für nun alle 2006 Geborenen war für alle Beteiligten angesichts der allgemeinen Haushaltslage eine große Kraftanstrengung. Vor diesem Hintergrund wird das Budget für den Jahrgang 2006 nun 100 Euro betragen. Diese Entscheidungen sind vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt durch den gesamten Bundestag.

"Ab dem 1. März 2024 können junge Menschen, die 2006 geboren wurden, sich auf die gewohnte Weise in der App identifizieren, ihr KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Damit kann der KulturPass weiter seine Wirkung entfalten und junge Menschen in Buchhandlungen, Kinosäle, auf Konzerte und Festivals, ins Theater und die Oper, aber auch in Museen, Plattenläden und Musikgeschäfte bringen. Erfreulich ist auch, wie sich viele Kulturanbietende in besonderer Weise um junge Menschen bemüht und diese gezielt angesprochen haben.“


Kulturstaatsministerium





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